Nutzungsbedingungen | Emsviertel | Coworking Space Emsbüren

Nutzungsbedingungen

§ 1 Leistungsbeschreibung

(1) Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen der Emsviertel GmbH sind die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen sowie die Bereitstellung von Konferenz- und Seminarräumen einschließlich folgender Dienstleistungen:

  • Internetzugang (kabelgebunden und WLAN)
  • Heizung
  • Klimatisierung
  • Nutzung der Küche
  • Nutzung der Sanitäreinrichtungen
  • Reinigung der Räumlichkeiten

(2) Die Büroarbeitsplätze sind ausgestattet mit:

  • Tisch, Stuhl, Beleuchtung, Strom
  • Nutzung des Zentraldruckers
  • abschließbare Rollcontainer und/oder Aktenschränke an den Fix-Arbeitsplätzen
  • separater Postkasten und Schließfach für die Fix-Arbeitsplätze

(3) Die Konferenz- und Seminarräume sind ausgestattet mit:

  • Interaktivem Präsentationssystem
  • Kamera- und Audiosystem
  • variable Bestuhlung
  • Lüftungsanlage

(4) Der Nutzer hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt.

(5) Die Räumlichkeiten dürfen durch den Nutzer nur für den im Vertrag bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebs bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch die Emsviertel GmbH.

(6) Die Berechtigung zur Nutzung sämtlicher Leistungen der Emsviertel GmbH ist nicht übertragbar, eine Untervermietung ist nicht zulässig.

(7) Sämtliche Inklusivleistungen erfolgen nach dem Fair-Use-Prinzip. Bei übermäßiger Inanspruchnahme erfolgt eine individuelle Absprache mit dem Nutzer, welche schriftlich festgehalten wird und zu Zusatzkosten führen kann.

(8) Die Emsviertel GmbH ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibung und sonstiger Bedingungen berechtigt und wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung und sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Nutzers.

(9) Das Verlegen der Geschäftsadresse durch Dauernutzer bedarf der schriftlichen Freigabe durch die Emsviertel GmbH und kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Nach erfolgter Kündigung ist der Nutzer nachweislich verpflichtet, sich innerhalb von spätestens einer Woche vom Standort der Emsviertel GmbH abzumelden.

§ 2 Keine ungesetzliche oder unrechtmäßige Nutzung

(1) Die Nutzung der von der Emsviertel GmbH angebotenen Dienste für jedweden ungesetzlichen oder in diesen Nutzungsbedingungen ausgeschlossenen Zweck ist unzulässig.

(2) Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlast oder sonstigen Unnutzbarkeit der von der Emsviertel GmbH bereitgestellten Infrastruktur (wie Server, Netzwerk, Drucktechnik, Mobiliar) führen oder zu Störungen selbiger für andere Nutzer verursachen.

(3) Der Nutzer unternimmt keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur durch Hacking oder ähnliche Methoden.

(4) Der Nutzer bestätigt, dass er die Dienste und Infrastruktur von der Emsviertel GmbH für keine der im Folgenden aufgeführten Tätigkeiten nutzen wird:

  • Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, MLM (Schneeballsystemen), Kettenbriefen, Spam-E-Mail oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung (sowohl privat als auch geschäftlich)
  • Diffamierung, Missbrauch, Belästigung, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen inner- und außerhalb der Emsviertel GmbH
  • Verbreitung von sittenwidrigen, beleidigenden, gewaltverherrlichenden, extremistischen, pornografischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb oder über die von der Emsviertel GmbH bereitgestellte Infrastruktur
  • Verbreitung und Bereitstellung von Daten, die Bilder, Fotografien, Bewegtbild, Software oder sonstigen Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z. B. Markenrecht) unterliegt, es sei denn der Nutzer ist Rechte-Inhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung
  • Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten
  • illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten
  • Behinderung oder Abhalten anderer Nutzer vom Zugang und Anwendung der Services und Infrastruktur von der Emsviertel GmbH
  • unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Nutzern
  • Angabe von falschen Identitätsdaten

(5) Der Zugang ins Internet erfolgt über eine benutzerspezifische Zugangserkennung, so dass eventuelle Zuwiderhandlungen eindeutig zugeordnet werden können.

(6) Eventuelle aus einer erfolgten Zuwiderhandlung (gem. § 2 Absätze 1-4) entstandene Schäden gehen vollumfänglich zu Lasten des Nutzers.

§ 3 Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln

(1) Der Zugang zum Arbeitsplatz ist in den Flex-Tarifen zu den Öffnungszeiten zwischen 7:00 und 17:00 Uhr, Montag bis Freitag oder in den Fix-Tarifen mit eigenem Zutrittsmedium oder PIN-Code zu jeder Tages- und Nachtzeit an 7 Tagen die Woche möglich. Der Nutzer erkennt die Öffnungszeiten ausdrücklich an.

(2) Es ist nicht gestattet, in den Räumen der Emsviertel GmbH zu nächtigen.

(3) Grundsätzlich ist der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke am Arbeitsplatz gestattet. Dabei ist streng darauf zu achten, dass weder die anderen Nutzer in ihrer Arbeit und Konzentration gestört oder gar belästigt werden. Jedwede Abfälle eines Nutzers sind durch diesen in die dafür bereitgestellten Behälter zu entsorgen. Die eventuell entstehenden Kosten für die Beseitigung einer über das normale Maß an Nutzung hinausgehenden Verschmutzung werden dem Verursacher vollumfänglich in Rechnung gestellt.

(4) Dem Nutzer ist bekannt, dass hin und wieder Veranstaltungen außerhalb der üblichen Bürozeiten auf den umliegenden Parkplätzen und Freiflächen stattfinden, was zu einer Beeinträchtigung in Sachen Lärm, Passierbarkeit bis hin zu rechtzeitig angekündigten Schließungen führen kann.

(5) Dem Nutzer steht in den Fix-Tarifen ein fester Arbeitsplatz für maximal drei Monate zur Verfügung. Nach dieser Zeit kann der Arbeitsplatz innerhalb der Bürofläche wechseln. Einen Platzwechsel wird die Emsviertel GmbH nur aus triftigen Gründen veranlassen.

(6) Zusatzequipment und Ausstattungen, die nicht teil des Inventars sind, werden den Nutzern ohne zusätzliche Gebühren nach Verfügbarkeit zur Verfügung gestellt. Schäden am Equipment, die während der Nutzung entstehen, sind unmittelbar mitzuteilen. Bei Schäden durch unsachgemäßen Umgang oder Entwendung übernimmt der Nutzer die Kosten für Reparatur bzw. Ersatz.

(7) Für die Arbeit notwendige elektronische Geräte müssen zur Vermeidung etwaiger Schäden den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen für die Energieverteilung an Büroarbeitsplätzen entsprechen. Darüber hinaus dürfen keine eigenen Elektrogeräte wie Kaffeemaschinen, Öfen, Mikrowellen, Kocher, Kühlschränke o.Ä. elektrischen Geräte in den Räumlichkeiten angeschlossen werden.

(8) Ohne besondere, vorher einzuholende Zustimmung der Emsviertel GmbH darf der Nutzer die Räume nicht mit Dekorationen, Geräten, Bühnenaufbauten, Kulissen, Hinweisschildern, Plakaten, Beklebungen, Folierungen u.Ä. ausstatten.

§ 5 Sonderregelungen für Veranstaltungsräume

(1) Die Emsviertel GmbH ist den Grundsätzen des Rechtsstaats verpflichtet, dazu gehören insbesondere die Wahrung parteipolitischer Neutralität, weltanschauliche Offenheit und Toleranz gegenüber Andersdenken. Der Nutzer versichert, bei seinen Aktivitäten im Rahmen der gestatteten Raumnutzung denselben Grundsätzen verpflichtet zu sein. Parteipolitische, konfessionelle oder weltanschauliche Propaganda, sowie Veranstaltungen, deren Inhalt den Straftatbestand verwirklicht oder sittenwidrig ist, sind untersagt.

(2) Die Räumlichkeiten dürfen nur vom Nutzer und nur zur Durchführung der bei der Buchung vereinbarten Veranstaltung genutzt werden. Eine Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nicht gestattet.

(3) Der Nutzer hat die Erlaubnis einzuholen und die Anzeigen zu bewirken, die nach gesetzlichen Vorschriften für die Durchführung seiner Veranstaltung erforderlich sind.

(4) Der Nutzer ist für die Erfüllung aller anlässlich seiner Veranstaltung zu beachtenden ordnungsrechtlichen, feuer- und sicherheitstechnischen und sonstigen gesetzlichen Vorschriften verantwortlich, bei Filmvorführungen auch für die Beachtung der Vorschriften des Sicherheitsfilmgesetzes. Werden von den zuständigen Behörden wegen der Eigenart der Veranstaltung besondere Maßnahmen gefordert, z.B. die Gestaltung einer Brandsicherheitswache, so gehen die hierdurch entstehenden Kosten zu Lasten des Nutzers.

(5) Der Nutzer ist verpflichtet, vor der Aufführung urheberrechtlich geschützter Werke die erforderliche Genehmigung der Urheber bzw. der GEMA einzuholen. Er stellt die Emsviertel GmbH von allen Schadenersatzansprüchen frei, die im Falle der Verletzung dieser Verpflichtung gegen die Emsviertel GmbH geltend gemacht werden sollten.

(6) Der Nutzer haftet auch ohne eigenes Verschulden für alle Schäden, die der Emsviertel GmbH durch die Veranstaltung, die Vorbereitungen hierzu und die Räumung des Objektes entstehen, ohne Rücksicht darauf, ob der Schaden durch ihn, sein Personal, seine Beauftragten oder durch Teilnehmer oder Besucher seiner Veranstaltung verursacht worden ist.

(7) Der Nutzer ist verpflichtet, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Auf Verlangen hat er den Versicherungsschein vor der Veranstaltung vorzulegen.

§ 4 Tarife und Zahlungsmodalitäten

(1) Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen.

(2) Die Nutzungsgebühr ist unmittelbar mit dem Vertragsabschluss fällig. Eine laufende Nutzungsgebühr ist am dritten Werktag eines jeden Monats fällig. Der Nutzer hat die Zahlung auf das angegebene Konto der Emsviertel GmbH zu leisten oder ein SEPA-Lastschriftmandat zu hinterlegen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto der Emsviertel GmbH.

(3) Die Emsviertel GmbH ist berechtigt, das jeweilige Nutzungsentgelt ein Mal pro Halbjahr an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungs- und Bereitstellungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise, anzupassen. Bei Entgelterhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten wesentlich übersteigen, steht dem Nutzer ein Kündigungsrecht zu. Dies wird ihm von der Emsviertel GmbH in diesen Fällen in Textform mitgeteilt.

§ 5 Dauer des Vertrages, Beendigung und Stornierungen

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

(2) Die Emsviertel GmbH kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Nutzer:

  • mit dem Nutzungsentgelt in Höhe von zwei Monatsbeiträgen in Verzug ist
  • trotz Mahnung unregelmäßige oder unvollständige Zahlungen leistet.

(3) Flex-Tickets sind jeweils 30 Tage ab Ausstellung gültig und können innerhalb dieses Zeitraums entsprechend der gebuchten Tagesanzahl frei genutzt werden, sofern ein entsprechender Arbeitsplatz an dem jeweiligen Tag verfügbar ist. Eine Übertragung in Folgemonate oder auf Dritte ist ausgeschlossen.

(4) Nutzer mit Fix-Tarifen können den Konferenzraum bis zu vier Stunden pro Monat kostenfrei nutzen. Auf jede darüber hinaus erfolgte Nutzung wird ein Rabatt in Höhe von 50% auf den aktuell gültigen Listenpreis gewährt. Eine Übertragung in Folgemonate oder auf Dritte ist ausgeschlossen.

(5) Reservierungen im Rahmen der Flex- und Fix-Tarife können jederzeit kostenfrei storniert werden.

(6) Reservierungen für die Konferenz- und Seminarräume können bis zu 7 Tage im Voraus kostenfrei storniert werden. Darunter fallen folgende Stornierungsgebühren an:

  • bis zu 6 Tage im Voraus: 50% des Rechnungsbetrags;
  • bis zu 3 Tage im Voraus: 75% des Rechnungsbetrags;
  • bis zu 1 Tag im Voraus: 100% des Rechnungsbetrags.

Ausschlaggebend für die Berechnung ist der Eingangszeitpunkt der Stornierung, welcher sich an Werktagen nach Ende der Geschäftszeiten um 17:00 Uhr oder an Wochenenden und Feiertagen auf den nächsten Öffnungstag verschiebt. Für ein gebuchtes Catering können diese Bedingungen abweichen.

§ 6 Datenschutz

(1) Der Nutzer willigt ein, dass die Vermieterin die zur Durchführung dieses Mietvertrages notwendigen Daten im Wege der elektronischen Datenverarbeitung speichert und sie für den Zweck der zentralen Verwaltung in gemeinsamen Datensammlungen innerhalb der Emsviertel GmbH führt. Der Nutzer willigt ferner ein, dass vertragsbedingte Daten – soweit erforderlich – an Dritte (z. B. an die Hausverwaltung) zum Zwecke der Betreuung der Nutzer weitergegeben werden.

(2) Ferner gelten die Allgemeinen Datenschutz-Informationen der Emsviertel GmbH in der jeweils gültigen Fassung.

§ 7 Haftung

(1) Der Nutzer hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass die FlexDesks und FixDesks im Gegensatz zu den FixOffices nicht separat verschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustandes auf etwaige Ansprüche gem. §§ 536, 536a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Der Nutzer erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßem Zustand befindet.

(2) In allen Fällen, in denen die Emsviertel GmbH im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet die Emsviertel GmbH nur, soweit Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter wird ausgeschlossen, es sei denn, der Emsviertel GmbH fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

(3) Die Emsviertel GmbH übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Nutzer, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Nutzer. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zur Emsviertel GmbH unterbleiben. Sofern die Emsviertel GmbH von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Nutzer die Emsviertel GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Nutzer ersetzt der Emsviertel GmbH die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass die Emsviertel GmbH von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.

(4) Die Emsviertel GmbH übernimmt keine Haftung bei Unterbrechung oder daraus resultierenden Schäden, welche durch unverschuldete Ausfälle der Stromversorgung, des Telefon- und Internetanschlusses, der Wasserversorgung oder der Heizung entstehen könnten, bei denen die Ursache bei den Lieferanten liegt.

§ 8 Versicherung

(1) Die Emsviertel GmbH ist in ihrer Geschäftstätigkeit versichert. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz für selbst- oder fremdverschuldete Unfälle in den Räumlichkeiten der Emsviertel GmbH. Hierfür wird der Abschluss einer geeigneten persönlichen Versicherung empfohlen.

(2) Für persönliche Dinge des Nutzers besteht kein Versicherungsschutz.

§ 9 Betreten der Räume durch die Emsviertel GmbH

(1) Die Emsviertel GmbH ist berechtigt, die Räume während der üblichen Geschäftszeiten und bei Gefahr im Verzug zu jeder Tages- und Nachtzeit zu betreten. Die Emsviertel GmbH nimmt dabei auf den Geschäftsbetrieb des Nutzers größtmögliche Rücksicht und wird in aller Regel die Nutzer vorher hierüber informieren.

(2) Für Reinigung, Instandhaltung, Reparaturen u.Ä. sind die Emsviertel GmbH sowie von ihr für diesen Zweck beauftragte Dritte berechtigt, die Räume zu betreten.

§ 10 Salvatorische Klauseln, Schlussbestimmungen und Schriftformklausel

(1) Erweisen sich einzelne Bestimmungen des Vertrages als unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

(2) Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den Ansprüchen der Gesellschafter und der Nutzer sowie dem Sinn und Zweck des Vertrages am nächsten entsprechen würde.

(3) Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel.

(4) Beide Parteien verpflichten sich bei dennoch erfolgter mündlicher Abänderung des Vertrages zur unverzüglichen Nachholung der Schriftform.

(5) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten ist Emsbüren als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

 

Emsviertel GmbH
Dahlhok 30 | 48488 Emsbüren
Stand 09.02.2024